Vertrag

§ 3 Zeitlicher Rahmen

Unter Berücksichtigung der Organisationsstruktur des Auftraggebers wird ein variabler Rahmen für die Übungszeiten vereinbart. Die

Übungszeiten werden für den jeweiligen Semesterzeitraum im Buchungssystem des Auftraggebers definiert und dem Auftragnehmer vorab über das Buchungssystem des Auftraggebers mitgeteilt. Die honorarpflichtige Übungsstunde beträgt 60 Minuten. Einvernehmen besteht darüber, dass bei Bedarf eine Erweiterung bzw. Reduzierung des vorgesehenen Stundenkontingents möglich ist.

§ 4 Honorarsätze

Für die Tätigkeit wird ein Honorar pro geleisteter Stunde zu Grunde gelegt. Über die erbrachte Tätigkeit ist dem Auftraggeber eine

monatliche Abrechnung vorzulegen; werden die erbrachten Tätigkeiten später als drei Monate nach ihrer Erbringung angezeigt und geltend

gemacht, ist eine Vergütung ausgeschlossen. Das jeweilige Honorar ist am Ende des Monats nach Rechnungsvorlage fällig und wird auf das

angegebene für Abrechnung über geleistete Übungsstunden im Hochschulsport Konto überwiesen. Soweit ein Mehrwertsteuerausweis für die Rechnung vorgenommen wird, zahlt der Auftraggeber zusätzlich jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer. Soweit im Rahmen der Tätigkeit

Fahrten/Reisen ausgeführt werden müssen, werden die Aufwendungen auf der Grundlage der geltenden steuerlichen Reisekostengrundsätze von Seiten des Auftraggebers ersetzt, soweit der Vertragspartner hierfür zuvor die Zustimmung des Auftraggebers eingeholt hat. Etwaige sonstige Sachkosten für die Erfüllung der Tätigkeit trägt ausschließlich der Auftraggeber. Sämtliche weitergehende Aufwendungen des Auftragnehmers, mit Ausnahme der Reisekosten, sind durch die Honorarregelung umfassend abgegolten.

§ 5 Pflichten

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass ausschließlich berechtigte und nach dem Leistungsstand geeignete Personen an den Übungsstunden teilnehmen. Der Auftraggeber oder ein legitimierter Beauftragter wird über Inhalt und Leistungsstand regelmäßig oder bei Bedarf informiert. Der Auftragnehmer wird sich vor Beginn seiner jeweiligen Übungsstunde vom ordnungsgemäßen Zustand der Gerätschaften/Anlagen und der Übungsstätte überzeugen. Soweit sich während der Tätigkeit für den Hochschulsport Unfälle ereignen, ist hierüber unverzüglich der Auftraggeber zu informieren.

§ 6 Zeitraum

Dieser Vertrag wird für unbefristete Zeit geschlossen und ist ab der ersten Auftragsannahme gültig. Jede der Vertragsparteien ist berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahrs/Kalenderjahrs den Vertrag schriftlich zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grunds bleibt hiervon unberührt.

§ 7 Vertragsänderungen

Mündliche Abreden wurden nicht getroffen. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrags bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Sollen einzelne Bestimmungen dieses Vertrags teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Rechtswirksamkeit des gesamten Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind an dieser Stelle verpflichtet, anstatt der unwirksamen Regelung eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

§ 8 Gerichtsstand

Gerichtsstand für die Vertragsparteien ist Bonn. Beide Vertragsparteien erklären, eine schriftliche, gegengezeichnete Ausfertigung dieses

Vertrags erhalten zu haben.

§ 9 Datenschutz

Der Auftragnehmer willigt ein, dass zur Vereinfachung der Verwaltung des Hochschulsports die in diesem Vertrag enthaltenen

personenbezogenen Daten durch EDV gespeichert werden.